dasAdhäsionsverfahren
- Wortart
- Substantiv
- Silbentrennung
- Ad·hä·si·ons·ver·fah·ren
- Buchstaben
- 18
- Scrabble-Punkte
- 34
Substantiv, neutrum (das)
Bedeutungen
- in den §§ 403–406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
Die praktische Relevanz des Adhäsionsverfahrens ist nach wie vor gering, da die Strafgerichte überwiegend die Eignung des Antrags zur Erledigung im Strafverfahren gemäß § 406 I 5 StPO verneinen.
„Für einen über das im Adhäsionsverfahren geltend gemachte Ausmaß hinausgehenden Anspruch besteht keine Rechtskraftwirkung.“
Beschluss des österreichischen OGH vom 15. Februar 2011
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Adhäsionsverfahren | die Adhäsionsverfahren |
| Genitiv | des Adhäsionsverfahrens | der Adhäsionsverfahren |
| Dativ | dem Adhäsionsverfahren | den Adhäsionsverfahren |
| Akkusativ | das Adhäsionsverfahren | die Adhäsionsverfahren |
Quelle: Wiktionary, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Scrabble-Punkte nach den offiziellen deutschen Buchstabenwerten.