WortTüftler

berufen

Wortart
Adjektiv
Silbentrennung
be·ru·fen
Buchstaben
7
Scrabble-Punkte
12

Adjektiv

Bedeutungen

  1. besonders/mehr als andere fähig/geeignet für Aufgabe oder Amt
    • „Seit 1857 Vertreter der Universität in der badischen Ersten Kammer, seit 1863 deren Mitglied durch allerhöchstes Vertrauen, 1861–66 Bundestagsgesandter in Frankfurt, 1867–71 Gesandter in München, war [Robert von Mohl] der berufenste Vertreter der nationalen Reformpolitik der großherzoglichen Regierung.“Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909 , Stichwort „Mohl“ (Wörterbuchnetz), „Mohl“ (Zeno.org)
    • „[…] denn niemand ist dazu berufener als die Mutter: daß sie ihren Kindern die Herzlosigkeit der Tierquälerei vor Augen führe.“Mathilde Preiß, Fritz Preiß: Brasilien als Asyl für Auswanderer deutscher Zunge. de Gruyter, Berlin, Boston 2020, ISBN 978-3-11-233724-0, Seite 135, DNB 1239785097 (Reprint des Originals, Eigenverlag Dornbirn 1925, online: Google Books, abgerufen am 11. September 2023) .
  2. in ein hohes Amt eingesetzt; auch religiös: von göttlicher Instanz/Schicksal für besondere Aufgabe erwählt/gefordert
    • „Die Berufung des Herrn Bartning muß aber eine außerordentlich schwierige Sache gewesen sein. […] Den einen Tag kam die Nachricht, Bartning ist berufen, den zweiten, er ist nicht berufen, […]“Volker Wahl (Herausgeber): Das staatliche Bauhaus in Weimar. Dokumente zur Geschichte des Instituts 1919 – 1926. In: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Große Reihe. Band 15, Böhlau, Köln, Weimar, Wien 2009, ISBN 978-3-412-20170-8, Seite 505, DNB 988814374 (online: Google Books, abgerufen am 11. September 2023) .
    • „Als Vormund ist berufen, wer vom Vater oder von der ehelichen Mutter des Minderjährigen durch Verfügung von Todeswegen (sic) als Vormund benannt ist.“Horst Heinrich Jakobs, Werner Schubert (Herausgeber): Familienrecht II: §§ 1564–1921. In: Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Teil: Familienrecht. Band 2, de Gruyter, Berlin, New York 1989, ISBN 978-3-11-011652-6, Seite 1116, DNB 890133697 (online: Google Books, abgerufen am 11. September 2023) .
Steigerung
PositivKomparativSuperlativ
berufenberufeneram berufensten

Verb

Bedeutungen

  1. reflexiv:etwas als Referenz angeben, sich auf etwas stützen
    • Er beruft sich dabei auf das Matthäus-Evangelium.
    • „Sie sammeln unzählige Daten, die allesamt zeigen, wie sich westliche Rationalität und Organisationsformen in alle Winkel dieser Welt ausbreiten, und wie sich Entscheider zunehmend auf ethische Ziele berufen müssen, um Legitimität zu erhalten.“Stanford und die Superreichen. Abgerufen am 7. Dezember 2019.
  2. transitiv:jemandem ein hohes Amt geben
    • Die Universität berief ihn als Professor für Wirtschaftsgeschichte.
  3. österreichisch:Rechtsmittel gegen eine Entscheidung ergreifen, Berufung einlegen
    • Ich werde gegen das Urteil berufen.
Konjugation (Indikativ)
PersonPräsensPräteritum
ichich berufe / ich berufe mich / ich mich berufeich berief / ich berief mich / ich mich berief
dudu berufst / du berufst dich / du dich berufstdu beriefst / du beriefst dich / du dich beriefst
er/sie/eser/sie/es beruft / er/sie/es beruft sich / er/sie/es sich berufter/sie/es berief / er/sie/es berief sich / er/sie/es sich berief
wirwir berufen / wir berufen uns / wir uns berufenwir beriefen / wir beriefen uns / wir uns beriefen
ihrihr beruft / ihr beruft euch / ihr euch beruftihr berieft / ihr berieft euch / ihr euch berieft
siesie berufen / sie berufen sich / sie sich berufensie beriefen / sie beriefen sich / sie sich beriefen
Partizip I
berufend, sich berufend
Partizip II
berufen
Hilfsverb
haben
Imperativ
beruf!, beruft!

Quelle: Wiktionary, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Scrabble-Punkte nach den offiziellen deutschen Buchstabenwerten.