derFreiherr
- Wortart
- Substantiv
- Silbentrennung
- Frei·herr
- Buchstaben
- 8
- Scrabble-Punkte
- 12
Substantiv, maskulin (der)
Bedeutungen
- Adelstitel
Der Adelstitel „Freiherr“ bezeichnet einen Angehörigen des niederen Adels und ist Bestandteil des Familiennamens, er steht nach dem Vornamen.
- Träger dieses Adelstitels
„Dem Freiherrn selber jedoch war die Popularität als Lügenbaron eher peinlich, zudem erwies sich sein zweifelhafter Ruf bei einem späteren Scheidungsprozess, der ihn finanziell ruinierte, als wenig vorteilhaft.“
Heide-Marie Göppel, Martin Weber: Die wahre Geschichte einer Lüge. In: Eichsfelder Tageblatt. Nummer 16 , 19. Januar 2013, Seite 28.„Auch wenn die meisten Gutsherren in den 1930er Jahren keine Grafen und Freiherrn mehr waren, verhielten sie sich oft so.“
Jochen Buchsteiner: Wir Ostpreußen. Eine ganz gewöhnliche deutsche Familiengeschichte. dtv, München 2025, ISBN 978-3-423-28470-7 , Seite 91.
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Freiherr | die Freiherren |
| Genitiv | des Freiherrn / des Freiherren | der Freiherren |
| Dativ | dem Freiherrn / dem Freiherren | den Freiherren |
| Akkusativ | den Freiherrn / den Freiherren | die Freiherren |
Quelle: Wiktionary, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Scrabble-Punkte nach den offiziellen deutschen Buchstabenwerten.