dasRechtsbuch
- Wortart
- Substantiv
- Silbentrennung
- Rechts·buch
- Buchstaben
- 10
- Scrabble-Punkte
- 20
Substantiv, neutrum (das)
Bedeutungen
- Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“
Unter den Rechtsbüchern des Mittelalters ist der Sachsenspiegel das bedeutendste.
Sachsenspiegel (Landrecht). Herausgegeben von Cl. Frhr. von Schwerin, eingeleitet von Hans Thieme. Philipp Reclam Jun., Stuttgart 1977, S. 3.Auch die aufstrebenden Städte gingen verstärkt dazu über, in den Kanzleien die Urkunden und Rechtsbücher in deutscher Sprache abzufassen.
Karsten Schröder: Mittelhochdeutsch - Die Sprache der höfischen Gesellschaft. In: Konturen. Magazin für Sprache, Literatur und Landschaft. Nummer Heft 3, 1992 , Seite 46-48, Zitat Seite 47.
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Rechtsbuch | die Rechtsbücher |
| Genitiv | des Rechtsbuchs / des Rechtsbuches | der Rechtsbücher |
| Dativ | dem Rechtsbuch / dem Rechtsbuche | den Rechtsbüchern |
| Akkusativ | das Rechtsbuch | die Rechtsbücher |
Anagramme von Rechtsbuch
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Wörter aus den Buchstaben von Rechtsbuch
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Quelle: Wiktionary, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Scrabble-Punkte nach den offiziellen deutschen Buchstabenwerten.