WortTüftler

derPflichtverteidiger

Wortart
Substantiv
Silbentrennung
Pflicht·ver·tei·di·ger
Buchstaben
18
Scrabble-Punkte
35

Substantiv, maskulin (der)

Bedeutungen

  1. vom Gericht bestellter Verteidiger, auf den ein Rechtsanspruch seitens des Angeklagten besteht
    • In vielen Fällen kann der Angeklagte wählen, ob er einen eigenen Verteidiger benennen oder auf einen Pflichtverteidiger zurückgreifen will.
    • „Es ist gerichtsbekannt, daß der Pflichtverteidiger des Angeklagten unter Altersschwäche leidet und einen Sprachfehler hat, so daß er kaum zu verstehen ist.“Heidi Frommann: Die Tante verschmachtet im Genuß nach Begierde und zehn andere Erzählungen. Diogenes, Zürich 1981, ISBN 3-257-01616-6, Seite 27 .
Deklination
KasusSingularPlural
Nominativder Pflichtverteidigerdie Pflichtverteidiger
Genitivdes Pflichtverteidigersder Pflichtverteidiger
Dativdem Pflichtverteidigerden Pflichtverteidigern
Akkusativden Pflichtverteidigerdie Pflichtverteidiger

Quelle: Wiktionary, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Scrabble-Punkte nach den offiziellen deutschen Buchstabenwerten.