derPflichtverteidiger
- Wortart
- Substantiv
- Silbentrennung
- Pflicht·ver·tei·di·ger
- Buchstaben
- 18
- Scrabble-Punkte
- 35
Substantiv, maskulin (der)
Bedeutungen
- vom Gericht bestellter Verteidiger, auf den ein Rechtsanspruch seitens des Angeklagten besteht
In vielen Fällen kann der Angeklagte wählen, ob er einen eigenen Verteidiger benennen oder auf einen Pflichtverteidiger zurückgreifen will.
„Es ist gerichtsbekannt, daß der Pflichtverteidiger des Angeklagten unter Altersschwäche leidet und einen Sprachfehler hat, so daß er kaum zu verstehen ist.“
Heidi Frommann: Die Tante verschmachtet im Genuß nach Begierde und zehn andere Erzählungen. Diogenes, Zürich 1981, ISBN 3-257-01616-6, Seite 27 .
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Pflichtverteidiger | die Pflichtverteidiger |
| Genitiv | des Pflichtverteidigers | der Pflichtverteidiger |
| Dativ | dem Pflichtverteidiger | den Pflichtverteidigern |
| Akkusativ | den Pflichtverteidiger | die Pflichtverteidiger |
Quelle: Wiktionary, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Scrabble-Punkte nach den offiziellen deutschen Buchstabenwerten.