derKranzgeldparagraph
- Wortart
- Substantiv
- Silbentrennung
- Kranz·geld·pa·ra·graph
- Buchstaben
- 18
- Scrabble-Punkte
- zu lang (max. 15 Buchstaben)
Substantiv, maskulin (der)
Bedeutungen
- der umgangssprachliche Name für den Paragraphen 1300 des BGB, der die finanzielle Entschädigung einer „entlobten“, jungen, unbescholtenen Frau regelte, die mit ihrem Verlobten bereits Geschlechtsverkehr hatte
Das Einzige, was das BGB annähernd hierzu zu bieten hatte, war der sogenannte Kranzgeldparagraf. Paragraf 1300 besagte, dass, wenn eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattete, sie eine billige Entschädigung in Geld verlangen konnte, wenn es nicht zur Heirat kam.
Internetbeleg: Iris Marx: Gilt die Scharia in unseren Gerichtssälen? in: Welt Online vom 20.06.2009Der Kranzgeldparagraph wurde 1998 abgeschafft.
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Kranzgeldparagraph | — |
| Genitiv | des Kranzgeldparagraphen | — |
| Dativ | dem Kranzgeldparagraph | — |
| Akkusativ | den Kranzgeldparagraph | — |
Anagramme von Kranzgeldparagraph
Aus allen Buchstaben von „Kranzgeldparagraph“ lässt sich kein anderes Wort aus unserem Wörterbuch bilden.
Wörter aus den Buchstaben von Kranzgeldparagraph
Jeder Buchstabe wird höchstens so oft verwendet, wie er in „Kranzgeldparagraph“ vorkommt – die längsten zuerst.
Quelle: Wiktionary, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Scrabble-Punkte nach den offiziellen deutschen Buchstabenwerten.