dieBegehungshandlung
- Wortart
- Substantiv
- Silbentrennung
- Be·ge·hungs·hand·lung
- Buchstaben
- 17
- Scrabble-Punkte
- 25
Substantiv, feminin (die)
Bedeutungen
- rechtlicher Handlungstyp, bei dem eine bestimmte Handlung begangen werden soll oder muss (und nicht eine bestimmte Handlung unterlassen werden soll oder muss)
„[…] um der Pflicht, meine Schulden zurückzuzahlen, zu genügen, muß ich eine Handlung vom Typ einer Begehungshandlung unternehmen, d.h. ich muß etwas tun und eben nicht etwas unterlassen.“
Wolfgang Kerstin; Fernuniversität Hagen, Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, Institut für Philosophie (Herausgeber): Kants Rechts-, Staats- und Geschichtsphilosophie. 1. Auflage. Fernuniversität Hagen, Hagen 2009, Seite 30„Die Verpflichtung zum Schadenersatze setzt eine Begehungshandlung voraus, doch kann die Handlung auch eine solche sein, welche bloß mittelbar Schaden bringt […]“
Eduard Siebenhaar (Herausgeber): Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen: Nebst der Publikationsverordnung vom 2. Januar 1863: Mit einem ausführlichen alphabetischen Wort- und Sachregister. Roßberg, Leipzig 1863, Seite 65 , Artikel „Schadenszufügung“
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Begehungshandlung | die Begehungshandlungen |
| Genitiv | der Begehungshandlung | der Begehungshandlungen |
| Dativ | der Begehungshandlung | den Begehungshandlungen |
| Akkusativ | die Begehungshandlung | die Begehungshandlungen |
Quelle: Wiktionary, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Scrabble-Punkte nach den offiziellen deutschen Buchstabenwerten.